Forderungen Beitreibung
Volltext
Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.
Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vollstreckung durch den Zoll
Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Vollstreckung
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82532