Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Volltext
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
¼ der Eintragungsgebühr
Verfahrensablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Fristen
- Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
- die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
- 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
02.04.2020Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0