Studienbeitrag Erlass
Volltext
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Voraussetzungen
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Fristen
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.06.2020Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0