Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife Zulassung
Volltext
Diese Prüfung soll hervorragend begabten Bewerbern, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine besondere Befähigung besitzen, durch den Erwerb der bundesweit anerkannten allgemeinen Hochschulreife den Zugang zu einem Hochschulstudium ermöglichen.
Von den Bewerbern wird sowohl eine sehr gute Befähigung für ein wissenschaftliches Fach als auch studienrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine vielseitige Allgemeinbildung erwartet.
Die Begabtenprüfung ist keine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, die über einen schulischen Bildungsgang zum Abitur führt. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt privat.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über
- den bisherigen Bildungsgang,
- die ausgeübte Berufstätigkeit,
- die wissenschaftliche Beschäftigung und
- das erstrebte Berufsziel
- sämtliche Schulabgangszeugnisse
- Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen
- Angaben über
- das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
- die Schwerpunktgebiete in den einzelnen Fächern und
- das beabsichtigte Studium
- zwei Gutachten über die Befähigung, die Leistungen und den Bildungsstand, vor allem im gewählten Fachgebiet
- die Versicherung, dass Sie an keiner der folgenden Prüfungen teilgenommen und nicht um Zulassung dazu nachgesucht haben:
- ordentliche Abiturprüfung
- Abiturprüfung für Schulfremde
- Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis
- Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- ein Passbild
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Brandenburg
- Mindestalter: 25 Jahre
- mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
Die Führung eines Familienhaushaltes ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Dies gilt für Haushalte- mit mindestens drei Personen oder
- in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
- besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung
Diese müssen Sie durch Unterlagen oder möglicherweise in einem Vorgespräch nachweisen.
Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen: - Sie haben bereits erfolglos versucht, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen.
- Sie besitzen eine fachgebundene Hochschulreife und haben die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abzulegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
Die schriftliche Prüfung umfasst:
- ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet
- Deutsch
- Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.
Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:
- das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
- Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und
- auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.
Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.
Bearbeitungsdauer
etwa 4 Wochen
Fristen
Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.06.2020Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
+49 331 6202-0
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
+49 3334 657-0
Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0