allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Volltext
Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13. Sie vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Gesamtschule bündelt die Ziele der unterschiedlichen Bildungsgänge und Schulformen. Sie ist eine „integrierte Schule“. Vorteilhaft ist das für jene Schülerinnen und Schüler, deren weitere schulische oder berufliche Laufbahn sich erst später abzeichnet.
Die Gesamtschule muss daher neben einer soliden Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule neben dem Unterricht im Klassenverband in einigen Fächern leistungsdifferenzierter Unterricht in Fachleistungskursen auf zwei Niveaustufen erteilt (Grund- und Erweiterungskurse). Die Zahl der Fachleistungskurse nimmt dabei langsam zu. In der Jahrgangsstufe 7 sind es die Fächer Mathematik und erste Fremdsprache /Englisch, spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie und/oder Physik hinzu. Die Leistungsbewertung durch Noten wird durch Punkte ergänzt und ermöglicht so eine stärker differenzierte Bewertung der Schülerleistung.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
- Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
- Antragsformular
Verfahrensablauf
- Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
- Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
- Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
- Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
- Versand der Aufnahmebescheide
Bearbeitungsdauer
Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Fristen
Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die Grundschulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ref. 33
Fachlich freigegeben am
09.07.2020Zuständige Stelle
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Ansprechpunkt
Schulrätinnen und Schulräte mit der Fachaufsicht Ü7
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Schulamt Neuruppin
Trenckmannstr. 15
16816 Neuruppin
03391 40444-55