Kolleg Aufnahme
Volltext
Ein Kolleg in Deutschland ist zumeist ein Institut der Erwachsenenbildung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. In der Regel braucht man drei Jahre, bis man das bundesweite Abitur ablegen kann. Nach zwei Jahren ist es meist möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen. Der Unterricht wird, anders als am Abendgymnasium, tagsüber erteilt und richtet sich somit an ehemals Berufstätige, die per Vollzeitunterricht ihre schulische Qualifikation erweitern wollen. Es ist neben dem Besuch des Kollegs somit zeitlich und rechtlich nicht möglich, weiter in einem Beruf zu arbeiten – „Nebenjobs“ ausgenommen. Voraussetzung für den Besuch eines Kollegs ist in der Regel der Realschul- oder ein vergleichbarer Abschluss und eine bereits abgelegte Berufsausbildung. Ersatzweise werden aber auch die Führung eines Familienhaushaltes bzw. nachgewiesene Arbeitslosigkeit und eine mehrjährige berufliche Tätigkeit akzeptiert. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.
Die sogenannte Einführungsphase (11. Klasse) wird dazu genutzt, um das Grundwissen für die zweijährige Qualifikationsstufe zu erlangen. In einigen Kollegs gibt es vor dem eigentlichen Kollegbesuch Vorkurse, z. B. an den Kollegs in Berlin, um brachliegendes Wissen in zentralen Fächern aufzufrischen. In einigen Bundesländern ist es zudem zwingend notwendig, einen Aufnahmetest zu bestehen. Die Fächerauswahl und die Abiturprüfungen an einem Kolleg orientieren sich an denen des allgemeinen Gymnasiums, wobei bei der Fächerwahl die Einschränkungen des für das Bundesland zuständigen Kultusministeriums zu beachten sind. Auch die Möglichkeiten am gewählten Kolleg können zu weiteren Einschränkungen führen. Außerdem kann es je nach Bundesland für die Abiturprüfungen abweichende Regelungen geben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- ausgefüllter Aufnahmeantrag
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses oder Original zur Vorlage
- Nachweis einer Berufstätigkeit/ Beschäftigung
- beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses oder Original zur Vorlage bzw. Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit (nur für den Abiturlehrgang)
Voraussetzungen
In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer
- mindestens 19 Jahre alt ist,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit und
- den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder einen mindestens einsemestrigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat.
Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Zur Finanzierung wird in der Regel elternunabhängiges BAföG gewährt, welches nicht zurückgezahlt werden muss.
Verfahrensablauf
Bewerbung zum Schuljahresbeginn an einer Schule des Zweiten Bildungswegs
Fristen
Anmeldung von Mitte Mai bis Mitte März (genaue Termine werden jährlich veröffentlicht), danach Berücksichtigung von Anmeldungen im Rahmen freier Kapazitäten
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 33
Fachlich freigegeben am
02.07.2020Zuständige Stelle
Staatliche Schulämter
Ansprechpunkt
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 33
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Schulamt Neuruppin
Trenckmannstr. 15
16816 Neuruppin
03391 40444-55