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Archivgut Einsicht gewähren


Volltext

Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.


Rechtsgrundlage(n)

Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs


Erforderliche Unterlagen

ggf. Personalausweis, Vollmacht


Voraussetzungen

Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.


Bearbeitungsdauer

maximal 2 Monate


Fristen

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.11.2020

Zuständige Stelle

das jeweilige Archiv


Ansprechpunkt

das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
 


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Archiv
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82528

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
Am Mühlenberg 3
14476 Golm
0331 5674-0