Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung
Volltext
Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.
Etwa
- bei der Ernährung
- in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
- bei Bewegung
- beim seelischen Wohlbefinden
- bei Fragen des Älterwerdens
- bei der allgemeinen Lebensführung
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
09.07.2020Zuständige Stelle(n)
GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880