Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
Volltext
Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
Voraussetzungen
- Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
- Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weiterführende Informationen
Die Versicherungspflicht für Studierende besteht bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres. In Ausnahmen wird diese Frist verlängert.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
24.07.2020Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Zuständige Stelle(n)
GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880