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Reisepass melden wegen Wiederauffinden


Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518