Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung
Volltext
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn
- eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern:
- Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
Voraussetzungen
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
27.11.2020Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Zuständige Stelle(n)
GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880