Wilhelmsplatz | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGußbrücke | zur Startseite
 

Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden


Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

-    wiedergefundener Personalausweis


Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.


Verfahrensablauf

Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben


Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Fristen

Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

14.10.2021

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82518