Bioabfall Entsorgung


Volltext

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Zuständige Stelle

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Müllentsorgung
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82516