Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen
Volltext
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
- § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000
Land Brandenburg:
Verwaltungsgebühr: EUR 400 - 1400
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Formulare/Schriftformerfordernis
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-HolsteinFachlich freigegeben am
15.01.2021Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Dezernat V5 - Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
0331 8683-500