Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Volltext
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, weil
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben wegen Art oder Schwere der (drohenden) Behinderung(en) nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind oder
- Ihnen eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen droht.
Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:
- Vermittlungsbudget
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Berufliche Weiterbildungsförderung
- Gründungszuschuss
Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:
- rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung
- rehaspezifische Ausbildungsmaßnahmen
- rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
- Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung
- Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern
- Budget für Ausbildung
- Vermittlungsunterstützung oder Berufsbegleitung durch Integrationsfachdienste
- Einzelfallförderungen wie beispielsweise technische Arbeitshilfen, Hilfsmittel, Arbeitsassistenz
- sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung
Was für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab,
- welche der jeweiligen Leistungen für Sie und Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist, um
- Ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildungssuche oder Arbeitssuche zu verbessern oder
- Ihr bestehendes Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu sichern,
- welche persönlichen Neigungen Sie haben und wie sie diese im Berufsleben einsetzen können,
- welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und können,
- wie sich der Ausbildungs und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt und
- ob Sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Für die Inanspruchnahme ist im Vorfeld der Leistungen ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Diesen können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Gemeinsam mit Ihnen wird dann der weitere Verlauf besprochen und die für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgewählt. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.
Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- §§ 12 bis 29 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- §§ 49 bis 74 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 19 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
- §§ 112 bis 128 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Erforderliche Unterlagen
Bitte besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter, welche Unterlagen Sie dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe beifügen müssen.
Voraussetzungen
Damit Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine (drohende) Behinderung.
- Die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Sie müssen sich wegen einer Förderung oder Kostenerstattung an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls weitere Voraussetzungen für die in Betracht kommende(n) Förderung(en) erfüllen.
Verfahrensablauf
Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter. Alternativ kann dies auch das Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe in der zuständigen Agentur für Arbeit sein.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der kostenlosen Servicerufnummer.
- Wird im Beratungsgespräch festgestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommen, werden mit Ihnen die weiteren Schritte besprochen und der Antrag entweder per Ausdruck oder Online zur Verfügung gestellt. Ihre Beraterin oder Berater beziehungsweise Ihre Vermittlerin oder Vermittler bespricht mit Ihnen außerdem die notwendigen Unterlagen, die Sie dem Antrag hinzufügen müssen.
- Sie reichen den Antrag und die gegebenenfalls notwendigen, dazugehörigen Unterlagen ein.
- Die Agentur für Arbeit prüft, ob sie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist oder ein anderer Rehabilitationsträger. In diesem Fall wird der Antrag weitergeleitet.
- Die Agentur für Arbeit prüft weiterhin, ob noch weitere Leistungen zur Teilhabe für Sie in Frage kommen und beteiligt die dafür zuständigen Rehabilitationsträger.
- Der zuständige Rehabilitationsträger wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Rehabilitationsbedarf ermitteln und feststellen. Gegebenenfalls erfolgt dies unter Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger.
- Dafür werden bereits vorhandene Unterlagen zu Ihren (drohenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgewertet und gegebenenfalls weitere Fachdienste eingeschaltet.
- Entsprechend Ihres konkreten Rehabilitationsbedarfs wird dann gemeinsam mit Ihnen entschieden, welche konkrete Leistung beziehungsweise Unterstützung für Sie in Betracht kommt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Wochen.
Fristen
Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe muss vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses gestellt werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß dem SGB IX
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß dem SGB III
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Internetseite der Agentur für Arbeit zur Beruflichen Rehabilitation
- Internetseite der Jobcenter zum Thema Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen, einschließlich der Möglichkeit der Beruflichen Rehabilitation
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
17.08.2022Zuständige Stelle(n)
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0