Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
Volltext
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
- im Hygienebereich,
- als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
- als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- § 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Erforderliche Unterlagen
- Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referierende und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
- genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
- erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
- fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Weiterführende Informationen
- Fragen und Antworten zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Juli 2021 auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Informationen über Biozid-Produkte und deren Verwendung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
30.11.2022Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444