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Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung


Volltext

Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bauantragsunterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.


Bearbeitungsdauer

2 Monate


Fristen

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

  •  Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam
0331 866-0