Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen
Volltext
Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)
- Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- Richtlinie für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten 4-1.1
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes (Pflanzenschutzzuständigkeitsverordnung- PflSchZV)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie des Luftfahrerscheins
- Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
- Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
- schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind
Voraussetzungen
Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: 60,00 - 150,00 EUR
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Verfahrensablauf
Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen.
Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.
Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.
Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
30 Werktage
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 30 Werktage
Formulare/Schriftformerfordernis
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
17.07.2023Zuständige Stelle
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz
Ansprechpunkt
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz
pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de
+49 335 60676-2101
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat P 2 - Risikomanagement, Konrtollwesen
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
0335 60676-2101