Förderung von Maßnahmen in der Behindertenarbeit - Mittelabruf
Volltext
Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Behindertenarbeit einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG)
- https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221505
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-G)
Voraussetzungen
Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Behindertenarbeit des LASV erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
Weiterführende Informationen
- Informationen finden Sie auf der Seite des LASV
- Hinweise zur Bewilligung von Anträgen auf Zuwendungen aus Mitteln der Beauftragten der Landesregierung für die Belege der Menschen mit Behinderungen
Hinweise (Besonderheiten)
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Fachlich freigegeben am
21.03.2024Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 28930
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
+49 355 28930
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
+49 355 28930