Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen
Volltext
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Land Brandenburg:
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Den Erwerb der Schusswaffen müssen Sie binnen 14 Tagen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
- § 36 Waffengesetz (WaffG)
- § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- § 10 Abs. 1 2 Waffengesetz (WaffG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
GebOMIK
Tarifstelle 14.1.1.3
Ausstellung einer WBK für eine juristische Person einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe (§ 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG)
75,00 €
Tarifstelle 14.1.2.1
Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb oder Besitz einer weiteren Waffe
45,00 €
Tarifstelle 14.1.2.4
Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für eine in der WBK eingetragene Schusswaffe (§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG)
15,00 €
14.1.2.5
Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der WBK entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)
25,00 €
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Land Brandenburg:
Sie müssen die Berechtigung zum Erwerbe und Besitz von Schusswaffen bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
keine
Land Brandenburg:
Nach Erwerb der Schusswaffe müssen Sie binnen 14 Tagen die Eintragung der Schusswaffe in Ihrer WBK bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
;Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare finden sich auf der Internetseite
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Vordrucke bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Fachlich freigegeben am
10.08.2022;23.11.2023Zuständige Stelle
Waffenbehörden bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle(n)
Polizeidirektion Nord
Fehrbelliner Straße 4c
16816 Neuruppin
03391 354-0