Bibliothek | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur Startseite
 

Naturschutzgebiet Marienfließ

Vorschaubild Naturschutzgebiet Marienfließ

An Meyenburg, Jännersdorf, Stepenitz und Krempendorf grenzt das Naturschutzgebiet "Marienfließ".

Das russische Militär nutzte dieses Gelände als Schieß- und Hubschrauberlandeplatz und entfernte deshalb jeden Baumwuchs. Dafür gedieh auf dem nährstoffarmen Sandboden Heidekraut (Besenheide), das im Mai freundlich grünt, im August violett blüht und uns im Winter durch seine dunklen Farben fasziniert.

 

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 1.228 Hektar. Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung und Entwicklung großflächig zusammenhängender, weitestgehend nutzungsfreier und nährstoffarmer Offenlandbiotope im Bereich der Parchim-Meyenburger Sanderflächen, die durch ausgedehnte Ginsterheiden (Genisto-Callunion) in unterschiedlichen Ausbildungen sowie großflächige Magerrasen, beispielsweise Grasnelkenfluren, Strauß- und Silbergrasrasen geprägt sind.

Schutzzweck ist ebenso die Erhaltung der an diese Lebensräume angepaßten und gebundenen Tierarten auch im Hinblick auf die zunehmende Seltenheit dieser Lebensräume.

Schutzzweck ist weiter die Erhaltung und Entwicklung der Übergangsbereiche zwischen Offenflächen und Wäldern mit ihren Verbuschungen, Vorwäldern und Waldrändern, auch als Lebensraum für Arten der Übergangszone, die Entwicklung naturnaher Mischwaldbestände und die Erhaltung und Entwicklung des Biotopverbundes zu den Lebensräumen angrenzender Schutzgebiete.

 

Die Unterschutzstellung dient insbesondere:

1. der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Rückzugsraum und als potenzielles Wiederausbreitungszentrum bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die auf große, unzerschnittene und nährstoffarme Offenstandorte angewiesen sind;
2. der wissenschaftlichen Erforschung der Regeneration und Entwicklung naturnaher Landschaft als Basis vernetzter Lebensräume;
3. dem Schutz von Trockenheiden (mit Untertypen) als Lebensräumen ("Fauna-Flora-Habitate");
4. der Erhaltung von in Mitteleuropa stark gefährdeten Pflanzengesellschaften der offenen Landschaftsbereiche auf einer Fläche von rund 103 Hektar Magerrasen, insbesondere Grasnelkenfluren und Silbergrasrasen, sowie von rund 471 Hektar Ginsterheiden, insbesondere der atlantisch-subatlantisch geprägten Tieflagen-Gesellschaft der Sandginsterheide (Calluno-Genistetum);
5. dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensstätten wertvoller, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften des Niedermoors auf einer Fläche von rund 10 Hektar ;
6. dem Erhalt und der Entwicklung von reich strukturierten Übergangsbiotopen zwischen dem Offenland und den angrenzenden Wäldern auf einer Fläche von rund 114 Hektar;
7. der Entwicklung von durch Sukzession entstehenden natürlichen Waldgesellschaften auf einer Fläche von rund 345 Hektar;
8. dem schrittweisen Umbau weitgehend homogener Altersklassenwälder der Kiefer in naturnahe Kiefernmischbestände mit standortgerechten und heimischen Laubbaumarten auf einer Fläche von rund 80 Hektar;
9. der Sicherung des großräumigen Biotopverbundes zum Quaßliner Moor im Norden und zur Stepenitzniederung im Süden;
10. der nachhaltigen Sicherung des natürlichen Wandels des Landschaftsbildes in seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit;
11. dem Schutz von insbesondere Zauneidechse (Lacerta agilis), Kreuzkröte (Bufo calamita) und Moorfrosch (Rana arvalis) ("Fauna-Flora-Habitate") streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten;
12. dem Schutz von insbesondere Brachpieper (Anthus campestris), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Kornweihe (Circus cyaneus), Kranich (Grus grus) und Heidelerche (Lululla arborea)  ("Vogelschutzrichtlinie") zu erhaltender Vogelarten

 

Quelle: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Marienfließ" vom 29. Juli 1999 GVBl.II/99, [Nr. 24], S.494)

 

 

Vorschaubild Naturschutzgebiet Marienfließ

Vorschaubild Naturschutzgebiet Marienfließ